Mitteilung des Landkreis Waldeck-Frankenberg
FD Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen

Afrikanische Schweinepest

Bei der afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine bei Wild- und Hausschweinen meist tödlich verlaufende Viruserkrankung. Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich. Ein Ausbruch der ASP ist allerdings mit schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft und auch das öffentliche Leben verbunden. Darum gilt es, einen Ausbruch der ASP unbedingt zu verhindern.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe, Fahrräder, sowie Futter und Lebensmittel durch den Menschen übertragen werden. Das Virus hält sich teils Monate bis zu Jahren in Lebensmitteln (insbesondere Rohwurstwaren) und Blut. Ein großes Risiko stellen solche Lebensmittel dar, die aus dem Fleisch infizierter Tiere aus betroffenen Gebieten hergestellt wurden, und die achtlos in der Natur entsorgt werden und so von Wildschweinen aufgenommen werden können. Aber auch der Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung (Kleidung, Schuhwerk, Wanderstöcke, Transportmittel, usw.) kommt eine große Bedeutung im Zuge der Seuchenprävention zu. Die Bedeutung der Reinigung und Desinfektion wird noch entscheidender, sollte man sich in betroffenen Gebieten aufgehalten haben. Es wird daher empfohlen auf Jagdreisen in betroffene Gebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen zu verzichten.

Seit 2020 ist die ASP in Deutschland angekommen und seit Juni 2024 auch in Hessen. Um unsere Region bestmöglich vor einem Ausbruch zu bewahren, bitten wir um Ihre Mithilfe!

Im Zuge dieser Seuchenprävention bitten wir alle Jagdausübungsberechtigten Ausschau nach sogenannten Indikatorschweinen zu halten. Dabei handelt es sich um tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild), Unfallwildschweine und schwerkranke Wildschweine gem. § 22a Abs. 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (von einer Krankheit befallenes oder auch kümmerndes bzw. kränklich wirkendes Wild). Als Symptome der ASP an noch lebenden Tieren gelten Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme, Durchfall, Blutungen aus Nase, dem After und/oder Hautblutungen und Verfärbungen sowie Aborte. Teils zeigen die Tiere eine verringerte Fluchtbereitschaft.

Sollten Sie ein Indikatorschwein finden oder erlegen, empfehlen wir folgendes Vorgehen (siehe auch Merkblatt zur Beprobung von Indikatortieren):
• Information des Veterinäramtes
• Markierung des Fundortes (wichtig: genaue Koordinaten notieren)
• Probenentnahme mittels Tupferprobe (Tupfer und Begleitdokumente sind beim Veterinäramt, Osterweg 20, in 35066 Frankenberg und jetzt auch im FD Landwirtschaft, Auf Lülingskreuz 60, in 34497 Korbach erhältlich
• Sicherung des Kadavers (mit einer Plane abdecken)
• Einreichung der Probe beim Veterinäramt
• Ergebnis abwarten:

falls negativ: Plane bergen, Stück im Wald belassen;
falls positiv: Veterinärbehörde kümmert sich um weiteres Vorgehen;

 

Informationen vom LJV-Hessen:
Sonderseite Afrikanische Schweinepest 
Chronik zur Afrikaniuschen Schweinepest 

ASP - Umgang mit Indikatorschweinen
in nicht reglementierten Gebieten

Download Merkblatt Umgang mit Indikatorschweinen in nicht reglementierten Gebieten